So ärgerlich es auch sein mag, wenn dein Gastbeitrag nicht 1 zu 1 so abgedruckt wird, wie du dir das wünschst – der Journalist ist dir zu nichts verpflichtet. Das solltest du dir bei der Kommunikation mit Journalisten immer merken.
Oder hast du ihn etwa für das Erscheinen & Abdrucken deines Textes bezahlt? Wahrscheinlich nicht – und das bedeutet für den Journalisten, er kann deinen Text so umschreiben, dass er lesertauglich ist. Denn darin ist er der Profi! Auch wenn du es vielleicht nicht hören magst, aber der Journalist weiß, was seine!!! Leser*innen anspricht und wie du mit deinem Thema am besten ankommst.
Bitte schiebe dein Ego hier auf Seite und rede ihm nicht in seinen Job rein! Sicherlich kennst du aus eigener Erfahrung „neunmalkluge“ Kunden – genauso sieht dich der Journalist in diesem Moment . Mit einer Ausnahme: Er ist eigentlich dein Kunde! Denn er bezahlt dich mit seiner Reichweite!
Damit du keine „verbrannte Erde“ hinterlassen willst, sei höflich und frage nach, ob der für dich wichtige Absatz nicht dennoch rein kann. Erkläre wenn möglich warum.
Kleine Ausnahmen gibt es natürlich. Zum Beispiel, wenn du mit dem Kauf eines Zeitschriften-Abos gleichzeitig eine Vereinbarung abgeschlossen hast, dass du einen Gastbeitrag im Magazin veröffentlichen darfst.
Aber auch dann gilt es den Journalisten zu verstehen, damit du die Möglichkeit hast immer wieder etwas zu publizieren und eine langanhaltende Kooperation entstehen kann.